Attraktive Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung
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Eine neue Heizung ist meistens eine größere Investition. Ein Zuschuss ist da sehr willkommen. Dieser Zuschuss wurde für 2021 für einige Maßnahmen angepasst und kann 30 Prozent, 35 Prozent oder auch 50 Prozent betragen.
Grundlegendes
Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, fossile Brennstoffe wie Kohle, Gas und Öl weiter zu reduzieren und stattdessen auf effiziente, umweltschonende Systeme umzustellen.
Die Förderung von Ölheizungen ist entfallen. Gasheizungen werden nur in Kombination mit anderen Technologien gefördert, zum Beispiel als Gas-Hybridheizung.
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Welche Heizungsanlagen können prinzipiell gefördert werden?
Förderfähig sind die folgenden regenerativen Anlagen zur Wärmerzeugung:
⇒ Gas-Brennwertheizungen
⇒ Gas-Hybridheizungen
⇒ Solarthermie-Anlagen
⇒ Biomasse-Anlagen
⇒ Wärmepumpen-Anlagen
⇒ EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der voraus genannten Punkte)
⇒ Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
⇒ Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Welche Kosten werden gefördert?
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen:
⇒ die Anlage selbst, also die Heizung
⇒ die Inbetriebnahme
⇒ bei einer Wärmepumpe die Wärmequelle
⇒ die Brennstoffzufuhr, zum Beispiel bei einer Biomasseanlage
⇒ Mess-, Steuer und Regelungstechnik, Gebäudeautomation, Energiemanagement
⇒ Wärmespeicher
⇒ Spezifische Umfeldmaßnahmen, zum Beispiel für die Brennstoffaufbewahrung, die Warmwasserbereitung, den Schornstein oder den Heizraum
Was muss ich tun, um einen Zuschuss zu erhalten?
Die Förderung erhalten Sie in 6 einfachen Schritten:
1. Zuerst lassen Sie sich beraten und holen ein Angebot ein.
2. Dann stellen Sie den Förderantrag und warten die Genehmigung ab.
3. Nun können Sie dem Fachbetrieb den Auftrag erteilen bzw. den Vertrag abschließen.
4. Lassen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist die Heizung installieren.
5. Nach Inbetriebnahme der Heizung füllen Sie den Verwendungsnachweis aus.
6. Nun erhalten Sie den Zuschuss.
Fragen und Antworten zur Förderung
Wird jede Heizungsmodernisierung gefördert?
Nein. Zum Beispiel werden neue Ölheizungen nicht gefördert.
Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?
Nein. Nachträglich gestellte Anträge werden nicht genehmigt. Deshalb lösen Sie den Auftrag beim Fachbetrieb erst aus, nachdem Sie den Förderantrag eingereicht und das Okay erhalten haben, dass sie beginnen dürfen.
Kann ich nach Antragstellung die Kosten noch anpassen?
Nein. Deshalb lassen Sie sich das Angebot unbedingt von einem Fachbetrieb erstellen.
Wenn mein Antrag bereits 2020 genehmigt wurde, gelten dann automatisch die neuen Konditionen?
Nein. Vertrag ist Vertrag.
Gibt es außer dem Zuschuss noch weitere Vorteile oder Boni?
Ja. Die KfW hat für diesen Zweck zinsgünstige Kreditprogramme aufgelegt. Und, wenn Sie selbst im Haus wohnen, können Sie einen Teil der Maßnahme steuerlich geltend machen.
Welche Antworten suchen Sie noch?
Fragen Sie uns! Wir kennen uns nicht nur mit den Details der Förderung aus und helfen Ihnen bei den Anträgen. Doch, was ganz wichtig ist: Wir sind der Meisterbetrieb für alles, was mit Heizung zu tun hat. Wir beraten Sie ganz individuell zu sinnvollen Heizungsvarianten unter Berücksichtigung der konkreten Einsatzbedingungen.
Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin: 0 56 53 / 9 12 17 !
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