Steuerliche Begünstigung der Heizungswartung
Wussten Sie, dass Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt werden können?
Dazu gehören auch unsere Leistungen, wie zum Beispiel die Heizungswartung. Wir geben Ihnen hier einen Überblick. Weiterführende Links finden Sie am Ende des Textes. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bild: © Rainer Sturm / pixelio.de
Worauf gibt es eine steuerliche Vergünstigung?
Die Steuerbegünstigung bezieht sich auf die erbrachten handwerklichen Leistungen und zwar bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt 20 % der Handwerkerleistungen bis zu einer Höhe von maximal 6.000 € im Jahr. Sie können also maximal 1.200 € pro Jahr und Haushalt erhalten. Der Steuerbonus wird von der errechneten Einkommensteuer abgesetzt, ist also wirklich bares Geld.
Was wird begünstigt?
Dazu gehören zum Beispiel:
- die Reparatur, Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen sowie von Gas- und Wasserinstallationen
- der Austausch von Bodenbelägen, z.B. Fliesen
- die Modernisierung des Badezimmers
- die Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen
sowie weitere Handwerkerleistungen wie zum Beispiel:
- Arbeiten an Dach und Fassade
- Gebühren des Schornsteinfegers
- Wartung und Reparatur von Haushaltsgeräten
- Reinigung und Wartung der Abwasserentsorgung auf dem Grundstück
- sowie Leistungen anderer Gewerke
Relativ neu ist, dass Maßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohn- oder Nutzraumes in einem vorhandenen Haushalt (keine Neubaumaßnahmen!) ebenfalls berücksichtigt werden können.
Was wird nicht begünstigt?
Nicht begünstigt werden:
- Neubaumaßnahmen
- der Materialanteil
- Eigenleistungen
- Maßnahmen, bei denen Fördergelder fließen
Was muss ich beachten?
Die Rechnung sollte Material, Fahrtkosten und handwerkliche Leistung getrennt ausweisen, da nur die erbrachte Leistung begünstigt ist. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen.
Wie erhalte ich den Steuerbonus?
Machen Sie die Beträge in Ihrer Jahressteuererklärung geltend und reichen Sie die Rechnungen und Kontoauszüge mit den,m Zahlungsnachweisen bei Ihrem Finanzamt ein.
Die Wartung Ihrer Heizung, abgesehen von eventuell anfallende Materialkosten, können Sie also steuerlich geltend machen. Von uns erhalten Sie übrigens immer Rechnungen, die die erbrachten Leistungen getrennt von Material- und Fahrtkosten ausweisen.
Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen finden Sie hier:
BMF-Schreiben vom 10.01.2014, Abschnitt II